Zutritt der Eltern zum Schulgebäude

Sehr geehrte Eltern,

 

wir möchten Sie daran erinnern, dass Eltern während des Schulbetriebs nur in Ausnahmefällen das Schulgebäude betreten sollen. Diese Regelung dient dazu, den Schulbetrieb störungsfrei zu gestalten und einen sicheren Rahmen für Ihre Kinder zu gewährleisten.

 

Dies scheint bei einigen Eltern in Vergessenheit geraten zu sein.

 

Ab dem 2. Halbjahr werden wir diese Vorgabe konsequent umsetzen. Wir bitten Sie daher, Ihre Kinder an der Schultür oder einem vereinbarten Treffpunkt auf dem Schulgelände zu verabschieden und abzuholen. Das Schulgebäude bleibt den Kindern, Lehrkräften und Mitarbeitern vorbehalten.

 

Sollten Sie ein Anliegen haben, stehen wir Ihnen wie gewohnt telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Persönliche Gespräche können nach vorheriger Absprache stattfinden.

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Regelung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Das Team der Grundschule Sudenburg

 

Mitteilung der Schulleitung

Sehr geehrte Eltern,

 

aus Gründen der Sicherheit weise ich darauf hin, dass die Schüler und Schülerinnen das Schulgebäude selbständig, also ohne Begleitung von Erwachsenen, betreten.

 

Der Aufenthalt für Sorgeberechtigte ist nur in folgenden Fällen während der Öffnungszeit der Schule erlaubt:

  1. Abholen kranker oder verletzter Kinder
  2. Meldung von Vorkommnissen, die die aktuelle Sicherheit gefährden
  3. Teilnahme an Schul- oder Klassenveranstaltungen
  4. Angemeldetes Elterngespräch
  5. Bringen schwerer oder sperriger Gegenstände, die das Kind nicht tragen kann (z.B. Geburtstagskuchen, Dinge für Schul- oder Hortfeste) Die alltäglichen Dinge, wie Schultasche, Sportbeutel etc. kann Ihr Kind allein tragen.
  6. Bringen oder Abholen wichtiger Unterlagen und Dokumente, die nicht in die Hände von Kindern gehören (ausschließlich mit Termin)
  7. Begleitung der Kinder bis zwei Wochen nach der Einschulung

Leider hat die Zahl der unentschuldigten Zuspätkommer zugenommen. Deshalb hier noch einmal der folgende Hinweis:

Um 7:30 Uhr beginnt der Unterricht!

Ab 7:25 können die Nichthortkinder das Schulgebäude betreten. Ebenfalls musste ich feststellen, dass einige Kinder in der Vergangenheit regelmäßig schon um 7:00 Uhr auf de,m Schulgelände sind. Diese Kinder sind unbeaufsichtigt, da der Schulbetrieb erst ab 7:25 Uhr beginnt. Bis dahin stehen Sie als Sorgeberechtigte in der Verantwortung.

 

Sollte Ihr Kind aus verschiedenen Gründen nicht die Schule besuchen können (Krankheit, Arztbesuch, etc.), dann müssen Sie bis 15 Minuten nach dem Schulbeginn Ihres Kindes (7:45 Uhr 1. Std., 8:45 Uhr 2. Std. etc.) die Schule darüber informieren. Muss die Schule erst bei Ihnen nachfragen, zählt dieser Tag in der Regel als unentschuldigt. Eine kurze Information über die E-Mail-Adresse krankmeldung@gs-sudenburg-magdeburg.bildung-lsa.de ist die einfachste und sicherste Lösung. Dabei können Sie die Anrede und den Gruß weglassen.

Bsp.: Fridolina ist krank bis voraussichtlich 8.8.24 (oder: nach Arztbesuch)

Ist dieser Termin abgelaufen und Ihr Kind ist weiter krank, müssen Sie die Entschuldigung verlängern.

GRUND: Sollte Ihr Kind ohne Ihr Wissen nicht zur Schule kommen, sind Sie sofort informiert. Ein mögliches schnelles Einschreiten der Polizei ist dadurch möglich.

 

Bitte denken Sie daran, der Schule immer Ihre aktuelle Telefonnummer zur Verfügung zu stellen, damit wir Sie im Notfall erreichen können.

 

Mit freundlichem Gruß

 

M. Vollack / Rektor




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